Die Entscheidung, in ein Hospiz zu gehen, ist oft ein großer Schritt, der mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden ist. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser besonderen Lebensphase mit Würde, Respekt und umfassender Unterstützung zur Seite zu stehen.
Wenn Sie selbst, ein Angehöriger oder Sie für einen Ihrer Liebsten die Aufnahme in ein Hospiz in Betracht ziehen, gibt es verschiedene Wege, sich bei uns zu melden. Sie können selbst den Anfragebogen ausfüllen und per Mail oder Fax an uns senden. Diesen finden Sie rechts zum Download. Auch Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin oder – falls Sie sich im Krankenhaus befinden – der Sozialdienst kann den Kontakt zu uns herstellen und die Anfrage stellen.
Nehmen Sie auch gerne telefonisch Kontakt mit unserer Pflegedienstleitung, Frau Lüde, auf, wenn Sie uns eine Anfragen zusenden möchten. Sie steht Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie ist vorzugsweise vormittags erreichbar.
Die Hospizversorgung ist eine Leistung der Krankenkassen. Die Aufnahme in ein Hospiz erfolgt daher nach bestimmten medizinischen und gesetzlichen Kriterien. In Deutschland ist die stationäre Hospizversorgung in § 39a SGB V geregelt. Eine Aufnahme ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung vor, die eine palliativmedizinische Versorgung erfordert (z. B. fortgeschrittene Krebserkrankungen, schwere neurologische Erkrankungen wie ALS oder fortgeschrittene organische Erkrankungen wie Herz-, Lungen- oder Leberinsuffizienz)
- Eine Versorgung im häuslichen Umfeld oder in einer Pflegeeinrichtung ist nicht (mehr) ausreichend möglich.
Es ist möglich, gleichzeitig mehrere Hospize anzufragen, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine verlässlichen Aussagen zur Wartezeit auf einen freien Platz treffen können.