Das Ehrenamt spielt seit jeher eine zentrale Rolle in der Hospizarbeit. Die moderne Hospizbewegung hat ihre Wurzeln in den 1960er Jahren, als die britische Ärztin Cicely Saunders das erste moderne Hospiz gründete. Ihr Ansatz war revolutionär: Sterbende Menschen sollten nicht allein gelassen werden, sondern in Würde, Schmerzfreiheit und mit menschlicher Zuwendung ihre letzte Lebensphase verbringen können. Diese Idee verbreitete sich schnell weltweit – auch in Deutschland entstanden seit den 1980er Jahren Hospize, die bis heute stark von ehrenamtlichem Engagement getragen werden.
Ehrenamtliche sind das Herzstück der Hospizarbeit. Sie bringen Zeit, Aufmerksamkeit und Menschlichkeit in eine Phase des Lebens, die oft von Abschied, Reflexion und intensiven Gefühlen geprägt ist. Ihre Aufgaben sind vielfältig:
- Begleitung von Gästen: Einfach da sein, zuhören, Gespräche führen oder auch schweigen – je nachdem, was der schwer kranke oder sterbende Mensch gerade braucht.
- Unterstützung der Angehörigen: Eine Hand halten, eine Pause ermöglichen oder ein offenes Ohr bieten.
- Mitgestaltung des Hospizalltags: Von kleinen gemeinsamen Aktivitäten bis hin zu Ritualen, die Geborgenheit schenken.
- Praktische Unterstützung: Mithilfe in der Küche, im Garten oder bei organisatorischen Aufgaben, um das Hospiz als liebevollen Ort mitzugestalten.
Nicht jeder kann oder möchte unmittelbar mit sterbenden Menschen arbeiten – und das ist vollkommen in Ordnung. Nicht jede Aufgabe im Hospiz erfordert den direkten Kontakt mit unseren Gästen. Es gibt viele wertvolle Tätigkeiten, die das Haus und das Umfeld bereichern – beispielsweise in unserer Gartengruppe, die unseren Außenbereich liebevoll pflegt.
Auch wenn Sie sich für eine solche Aufgabe entscheiden, ist es wichtig, sich mit den grundlegenden Themen der Hospizarbeit auseinanderzusetzen. Schließlich sind Sie weiterhin Teil des Hospiz-Alltags – sei es beim gemeinsamen Mittagessen nach der Gartenarbeit oder beim zufälligen Treffen auf dem Flur. Ein respektvoller und sensibler Umgang mit Gästen und Angehörigen gehört daher auch hier dazu.