Die Diakonie-Sozialstation Barsinghausen-Ronnenberg GmbH bietet die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz).
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Dabei verfolgt der Gesetzgeber mit den Pflegeeinsätzen gerade das Ziel, die häusliche Pflege zu fördern, indem familienangehörige Pflegepersonen von erfahrenen berufsmäßig Pflegenden beraten und unterstützt werden.